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Aktenzeichen I 142/88

Datum 09.06.1888

Leitsatz Ist, wer eine patentierte Erfindung unberechtigt benutzt, dem Patentinhaber, welcher gegen ihn auf Einstellung der Benutzung und Entschädigung klagt auch für die während des Prozesses fortgesetzte Benutzung nur dann entschädigungspflichtig, wenn er dabei das Patent wissentlich verletzt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640150D0068

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