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Aktenzeichen II 141/88

Datum 10.07.1888

Leitsatz Inwiefern ist ein verschiedene Vermögensgegenstände des Schuldners umfassender Kaufvertrag nach §. 7 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 anfechtbar, wenn der Gläubiger nicht in Ansehung sämtlicher Kaufobjekte benachteiligt, gleichwohl aber ein einheitlicher Kaufpreis für sämtliche Kaufobjekte bestimmt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015150095

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