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Aktenzeichen III 102/88

Datum 19.06.1888

Leitsatz 1. Wer hat die Verbrauchsabgabe des §. 1 des Branntweinsteuergesetzes vom 24. Juni 1887 zu tragen? 2. Ist der Verkäufer zu steuerfreier Lieferung verpflichtet, wenn die verkaufte Ware mit Steuer belegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640151F0178

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