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Aktenzeichen III 90/88

Datum 03.07.1888

Leitsatz 1. Einwilligung des Vaters zum Verlöbnisse des minderjährigen Sohnes. Eideszuschiebung hierüber an den Vater, welcher als Vertreter des Sohnes auf Entschädigung wegen Verlöbnisbruches belangt wird. 2. Restitution eines Minderjährigen gegen den Abschluß eines Verlöbnisses; deren Voraussetzungen und deren Wegfall, wenn der minderjährige Bräutigam die Braut geschwängert hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015200181

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