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Aktenzeichen III 287/87

Datum 28.02.1888

Leitsatz Ist die Auflassungserklärung der im §. 1 des preußischen Gesetzes vom 5. Mai 1872 (G.S. S. 509) angeordneten Stempelabgabe unterworfen, wenn in der angeblich das Veräußerungsgeschäft enthaltenden, dem Grundbuchamte vorgelegten Urkunde der Kaufpreis geringer angegeben wird, als wirklich verabredet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015250200

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