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Aktenzeichen IV 396/87

Datum 12.03.1888

Leitsatz 1. Welches ist der Ort der Datierung des Vertragsinstrumentes im Sinne des §. 112 A.L.R. I. 5? 2. Kommt die Vorschrift des §. 112 A.L.R. I. 5 zur Anwendung, wenn der Ort, an welchem die Vertragsunterschrift, durch die das Vertragsinstrument zustande kommt, auf die Urkunde gesetzt wird, nicht im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes belegen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015270206

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