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Aktenzeichen VI 35/88

Datum 07.04.1888

Leitsatz Anwendung des §. 26 A.L.R. I. 6 auf einen Entschädigungsanspruch, wenn der Beschädigte zur Zeit der Beschädigung ebenfalls das Polizeigesetz vernachlässigt hat, durch dessen Nichtbeobachtung seitens des Gegenteiles der Schade entstanden sein soll.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015280210

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