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Aktenzeichen V 8/88
Datum 14.04.1888
Leitsatz 1. Gegenstand und rechtliche Natur des durch eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Mutung begründeten Rechtes. 2. Findet für die Klage des Muters gegen dritte Personen, welche der Mutung die Behauptung eines besseren Rechtes entgegensetzen (§. 23 a. a. O.), der dingliche Gerichtsstand nach §. 25 C.P.O. statt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640152B0225
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