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Aktenzeichen I 63/88
Datum 18.04.1888
Leitsatz Steht das im §. 408 A.L.R. I. 5 vorgesehene Recht, von dem Vertrage wiederabzugehen, beiden Kontrahenten oder nur demjenigen zu, welchem die Leistung der Handlungen versprochen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640152C0232
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