Aktenzeichen IV 41/88
Datum 07.05.1888
Leitsatz Ist ein nach Feststellung des Statutes einer Aktiengesellschaft und nach erfolgter Errichtung der Gesellschaft durch Übernahme sämtlicher Aktien seitens der Gründer von den letzteren laut besonderer Urkunde geschlossener Vertrag, in welchem bestimmt wird, daß der eine der Gründer ein Grundstück zu einem bestimmten Preise gegen Übernahme der auf dem Grundstücke haftenden Schulden und Empfang des Mehrbetrages in Aktien in Anrechnung auf das Grundkapital in die Gesellschaft einbringe, und daß der Vertrag ein integrierender Teil des Gesellschaftsvertrages sein solle, als ein vom Gesellschaftsvertrage verschiedenes Geschäft anzusehen und der Stempelsteuer als Kaufvertrag im Sinne des Tarifes zum Stempelgesetze vom 7. März 1822 unterworfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640152E0244
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