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Aktenzeichen IV 21/88
Datum 24.04.1888
Leitsatz Ist die dem Vermächtnisnehmer auferlegte Verpflichtung, die Religion nicht zu ändern, für eine gültige Bedingung zu erachten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015330279
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