zurück

Aktenzeichen IV 21/88

Datum 24.04.1888

Leitsatz Ist die dem Vermächtnisnehmer auferlegte Verpflichtung, die Religion nicht zu ändern, für eine gültige Bedingung zu erachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015330279

Download PDF

zurück