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Aktenzeichen IV 86/88

Datum 11.06.1888

Leitsatz Findet die Bestimmung im §. 376 A.L.R. I. 21, nach welcher der Mieter, der durch eine nicht freiwillige Veränderung in seiner Person oder seinen Umständen außer Stand gesetzt ist, von der gemieteten Sache ferner Gebrauch zu machen, gegen Vergütung einer halbjährigen Miete vor dem Ablaufe des Vierteljahres, in welchem die Aufkündigung erfolgt ist, von dem Vertrage abgehen kann, auf den Richter Anwendung, welcher auf seinen Wunsch an eine andere Amtsstelle versetzt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015340283

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