zurück

Aktenzeichen IV 84/88

Datum 21.06.1888

Leitsatz Kann der Bevollmächtigte wegen seiner Gegenansprüche an den Machtgeber das Zurückbehaltungsrecht an den für Rechnung des letzteren vereinnahmten Geldbeträgen auch dann ausüben, wenn er solche nicht abgesondert aufbewahrt, sondern mit seinem Vermögen ununterscheidbar vermischt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015350287

Download PDF

zurück