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Aktenzeichen V 103/88

Datum 15.06.1888

Leitsatz Gehört nach dem Allgemeinen Landrechte der Wert einer Sache zu den Eigenschaften derselben? Unter welchen Bedingungen vereitelt der Irrtum über ausdrücklich vorausgesetzte Eigenschaften einer Sache die Willenserklärung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015390308

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