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Aktenzeichen II 159/88

Datum 05.10.1888

Leitsatz 1. Erstreckt sich die gesetzliche Hypothek für Ansprüche aus einer vormundschaftlichen Verwaltung, welche unter Herrschaft des rheinischen Rechtes entstanden sind, auch auf die nach dem Inkrafttreten der preußischen Vormundschaftsordnung (1. Januar 1876) vom Vormunde erworbenen Grundstücke? 2. Besteht eine dem zweiten Ehemanne der Mutter auf Grund des Art. 396 Code civil übertragene Mitvormundschaft unter Herrschaft des genannten neuen Gesetzes fort?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640153B0320

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