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Aktenzeichen III 4/88

Datum 24.02.1888

Leitsatz 1. Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Falle der Verwerfung der Beschwerde durch das Beschwerdegericht. 2. Kann der Konkursverwalter den Einwand, eine zur Konkurstabelle festgestellte und in dieselbe eingetragene Forderung sei nachher getilgt, in dem nach §. 146 K.O. eingeleiteten Verfahren geltend machen, oder muß er in Gemäßheit der Vorschrift in §. 686 C.P.O. Klage erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015400331

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