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Aktenzeichen V 78/86

Datum 09.04.1888

Leitsatz Steht der Anspruch auf die in dem §. 78 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte bestimmte Vergütung dem Rechtsanwalte zu, wenn die Geschäftsreise von einem zwar zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigten, aber nicht gemäß §. 25 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung zu dessen Stellvertreter bestellten Rechtskundigen gemacht ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015430349

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