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Aktenzeichen V 26/88

Datum 07.04.1888

Leitsatz Ist die Zuständigkeit des Verteilungsgerichtes bezw. des Landgerichtes, in dessen Bezirk das Verteilungsgericht seinen Sitz hat, im Falle des §. 765 C.P.O. davon abhängig, daß der widersprechende Gläubiger die Klage innerhalb der im §. 764 Abs. 1 a. a. O. angeordneten Frist von einem Monate erhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015440357

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