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Aktenzeichen II 55/88

Datum 15.06.1888

Leitsatz Kann von dem Berufungsbeklagten bezw. einem Nebenintervenienten, welcher beantragt, daß die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen werde, der Nachweis verlangt werden, daß die bei dem Berufungsgerichte eingereichte Berufungsschrift auch wirklich zugestellt worden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015480375

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