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Aktenzeichen I 173/88

Datum 09.07.1888

Leitsatz Ist für die nicht im Wechselprozesse vom Aussteller eines domizilierten Wechsels gegen den Acceptanten angestellte Klage auf Zahlung das Gericht des Wechseldomizils zuständig? Macht es einen Unterschied, ob der Kläger den Wechsel noch nicht begeben, oder ob er den nicht honorierten und protestierten Wechsel eingelöst hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015500400

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