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Aktenzeichen III 58/88
Datum 08.06.1888
Leitsatz Kann eine höhere Schreibgebühr gefordert werden, wenn die Seiten mehr Zeilen und Silben enthalten, als im §. 80 des Gerichtskostengesetzes bestimmt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015580419
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