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Aktenzeichen II 304/87
Datum 17.02.1888
Leitsatz Ist Art. 215d H.G.B. nach der Fassung im Gesetze vom 18. Juli 1884 auch anwendbar, wenn vor der Geltung dieses Gesetzes die Aktiengesellschaft sich vertragsmäßig zur Einlösung ihrer Aktien verpflichtet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016010001
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