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Aktenzeichen I 389/87
Datum 14.03.1888
Leitsatz Bildet bei Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, den Gegenstand der entsprechend dem §. 4 des Reichspatentgesetzes geschützten Erfindung lediglich das bestimmte Verfahren zur Herstellung des Stoffes oder zugleich der Stoff selbst, soweit er mittels dieses Verfahrens hergestellt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016030008
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