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Aktenzeichen I 191.196/88

Datum 26.09.1888

Leitsatz Ist, wenn im Frühjahre 1887 Branntwein, lieferbar im Oktober 1887, verkauft ist, der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer Branntwein, welcher nach dem am 1. Oktober 1887 in Kraft getretenen Reichsgesetze vom 24. Juni 1887 versteuert ist, zu liefern, oder ist er berechtigt vom Vertrage abzugehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640160E0081

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