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Aktenzeichen VI 173/88

Datum 15.10.1888

Leitsatz Ist die einem verunglückten Beamten auf Grund des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 zuerkannte Rente nach Maßgabe von §. 7 Abs. 2 des angeführten Gesetzes wegen nachträglicher allgemeiner Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der in Betracht kommenden Beamtenklasse zu erhöhen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640160F0090

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