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Aktenzeichen V 215/88
Datum 28.11.1888
Leitsatz Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016120107
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