zurück

Aktenzeichen V 215/88

Datum 28.11.1888

Leitsatz Gehört derjenige, welcher für die Forderung eines Gläubigers an den Gemeinschuldner ein Pfandrecht bestellt hat, zu den nach §. 178 K.O. vom Zwangsvergleiche nicht berührten Mitschuldnern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016120107

Download PDF

zurück