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Aktenzeichen VI 260/88

Datum 10.01.1889

Leitsatz 1. Anwendbarkeit des im §. 54 Nr. 3 K.O. bezeichneten Vorzugsrechtes auf Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaften. 2. Sind a. a. O. unter Forderungen "aus dem letzten Jahre vor Eröffnung des Verfahrens" nur die in diesem Jahre entstandenen oder alle in demselben fällig gewordenen und nach §. 58 C.P.O. als fällig geltenden Forderungen zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640161A0139

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