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Aktenzeichen I 329/88

Datum 02.02.1889

Leitsatz Findet Art. 408 Abs. 1 H.G.B. bei Zurücknahme des Frachtgutes infolge Aufhebung des Frachtvertrages wegen eines Transporthindernisses Anwendung? Wirkung der Bestimmung in der Police für Binnenversicherung, daß mit Zahlung der Versicherungssumme die Schadensansprüche von selbst auf den Versicherer übergehen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640161B0145

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