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Aktenzeichen I 414/87

Datum 28.03.1888

Leitsatz Kann bei getrennter Abstimmung über die Bilanzgenehmigung und die Dividendenfeststellung in der Generalversammlung, wenn es streitig ist, ob ein als vorgeschlagene Rücklage aus dem Gewinne bezeichneter Betrag nicht vielmehr als notwendige Abschreibung in die Bilanz gehört, ein Aktionär trotz Zustimmung zu dem ersteren Beschlusse gegen denselben noch mit Rücksicht auf das Ergebnis des zweiten Beschlusses zugleich mit dem Widerspruche gegen letzteren wirksam (Art. 222 [190a] H.G.B. in der Fassung des Gesetzes vom 18. Juli 1884) Widerspruch erklären? Bedeutung eines Delkrederekontos.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640161F0158

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