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Aktenzeichen I 287/88

Datum 19.12.1888

Leitsatz Kann durch die Herstellung durchlochter Tafeln, welche dazu bestimmt sind, mittels Auflegens auf einen Tonkörper ein Musikstück zum Gehör zu bringen, ein Nachdruck dieses Musikstückes begangen werden? Was ist unter "Instrumenten, welche zur mechanischen Wiedergabe von Musikstücken dienen", in Ziff. 3 des Schlußprotokolles der Berner Übereinkunft vom 9. September 1886 (R.G.Bl. 1887 S. 493 flg.) zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016230174

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