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Aktenzeichen III 303/88

Datum 05.03.1889

Leitsatz 1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten? 2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei? 3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640162E0223

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