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Aktenzeichen V 129/88

Datum 11.07.1888

Leitsatz Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit seiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld allein auch dann, 1. Wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war; 2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung auf den Übernahmepreis übernommen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016320237

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