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Aktenzeichen V 154/88
Datum 03.10.1888
Leitsatz Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Indikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016340255
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