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Aktenzeichen V 179/88
Datum 20.10.1888
Leitsatz 1. Gehört die von einer Gutsherde gewonnene Wolle zu den Früchten des Gutes? 2. Werden abgesonderte Früchte von der Pfandhaftung durch die räumliche Trennung von dem Grundstücke - auch ohne eine Verfügung des Eigentümers über sie - frei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016370272
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