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Aktenzeichen V 136/88
Datum 22.09.1888
Leitsatz Findet für vermögensrechtliche Ansprüche der Gemeinde gegen den Unternehmer einer Straße aus dem gemäß §. 15 des Straßengesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute der ordentliche Rechtsweg statt? Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch auf Fertigstellung der Straße in vorgeschriebener Art aus der Erteilung der Bauerlaubnis und dem Beginne der Ausführung zu begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640163A0285
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