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Aktenzeichen V 118/88
Datum 24.10.1888
Leitsatz 1. Eigentum an öffentlichen (Gemeinde-) Wegen. 2. Eigentumserwerb durch Auflassung, wenn der Auflassende die Besitztitelberichtigung nach der vor den Gesetzen vom 5. Mai 1872 bestehenden Gesetzgebung erlangt hatte. Ist für den Umfang des durch diese Auflassung erworbenen Grundstückes der Inhalt des Grundbuches (Hypothekenbuches) ausschließlich entscheidend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640163C0304
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