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Aktenzeichen IV 174/88

Datum 25.10.1888

Leitsatz 1. Betrifft der §. 352 A.L.R. II. 1 nur solche Rechtsgeschäfte, welche innerhalb der Grenzen des an dem neuen Wohnorte der Eheleute geltenden Provinzialrechtes geschlossen sind? 2. Setzt der §. 352 die Gutgläubigkeit des Dritten voraus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640163D0310

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