zurück

Aktenzeichen IV 268/88

Datum 12.11.1888

Leitsatz 1. Hindert die Verzögerung der Terminsbestimmung den Fortlauf der Verjährung der eingereichten Klage? 2. Können Futterkosten als Teil des Wandlungsanspruches in einer besonderen Klage nachgefordert werden, wenn sie in der durchgeführten Wandlungsklage gar nicht erwähnt worden sind? 3. Ist von mehreren als Gesamtschuldnern haftenden Prozeßbevollmächtigten der eine für den Schadensersatz aus dem Versehen des anderen verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640163E0314

Download PDF

zurück