zurück

Aktenzeichen V 203/88

Datum 14.11.1888

Leitsatz Gehören die Gebühren des Anwaltes für Erhebung von Geldern, welche einem Realgläubiger bei der Zwangsversteigerung im Kaufgelderbelegungstermine ausgezahlt werden, zu den notwendigen, aus den Kaufgeldern zu ersetzenden Kosten der Beitreibung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640163F0322

Download PDF

zurück