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Aktenzeichen V 224/88

Datum 07.12.1888

Leitsatz 1. Stehen die Vorschriften, welche den Verjährungserwerb der der Aufhebung im Wege der Gemeinheitsteilung unterliegenden Rechte untersagen (Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 §. 164, Deklaration dazu vom 31. März 1841, Art. 12 des Gesetzes vom 2. März 1850), auch der sog. translativen. Ersitzung bereits bestehender derartiger Rechte, wenn sonst deren Übergang auf einen anderen Berechtigten möglich ist, entgegen? 2. Leben dingliche Rechte, welche nach §. 73 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 wegen unterbliebener Eintragung gegen "Dritte" nicht geltend gemacht werden können, wieder auf, wenn das Grundstück von einem "Dritten", der es nach dem 1. Oktober 1873 erworben hatte, in das Eigentum einer vor diesem Tage dinglich verpflichtet gewesenen Person zurückkehrt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016410335

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