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Aktenzeichen I 255/88

Datum 15.12.1888

Leitsatz Wird das nach lehnrechtlichen Grundsätzen (§§. 274 flg. preuß. A.L.R. I. 18) den persönlichen Gläubigern eines Lehnsbesitzers zustehende Recht, subsidiär die Befriedigung von der dem Schuldner in das Lehn folgenden Descendenz aus den Lehnseinkünften zu erhalten, dadurch beseitigt, daß vermöge der seitens des Schuldners entsprechend den preußischen Lehnsverbandsauflösungsgesetzen vorgenommenen Umwandlung des Lehns in ein Familienfideikommiß seine Descendenten in den Besitz des ehemaligen Lehngutes als Fideikommißfolger gelangt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016430347

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