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Aktenzeichen II 107/88
Datum 12.10.1888
Leitsatz Sind, wenn gemäß §. 6 C.P.O. der Wert des Pfandgegenstandes für Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes maßgebend sein soll, vorhergehende auf dem Pfandobjekte ruhende Pfandforderungen in Abzug zu bringen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640164C0388
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