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Aktenzeichen III 104/88
Datum 27.11.1888
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen sind, wenn eine Beschwerde wegen mangelnder Zuständigkeit der Gerichte als unzulässig verworfen wird, von dem Beschwerdeführer nicht bloß die baren Auslagen, sondern auch die Gerichtsgebühren einzuziehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464016550415
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