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Aktenzeichen II 317/88

Datum 01.02.1889

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann ein sog. Deckungsgeschäft, insbesondere die Zahlung einer fälligen Schuld und eine Verpfändung, nach §. 24 Ziff. 1 K.O. und §. 3 Ziff. 1 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 angefochten werden? Ist die Annahme, daß der Schuldner in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, gehandelt habe, in solchen Fällen schon deshalb gerechtfertigt, weil derselbe das Bewußtsein hatte, durch die Befriedigung oder Sicherstellung eines Gläubigers würden die übrigen geschädigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017030009

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