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Aktenzeichen VI 282/88

Datum 14.02.1889

Leitsatz Findet §. 7 Abs. 2 des Reichshaftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 auch auf solche Fälle Anwendung, in welchen die Schadloshaltung des Verletzten durch Vergleich geregelt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017080038

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