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Aktenzeichen IV 36/89

Datum 18.03.1889

Leitsatz 1. Sind nach der "Anmerkung" zur Tarifnummer 4B des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 die dort bezeichneten Geschäfte nur von der Besteuerung nach der Tarifnummer 4B oder von jeder Besteuerung befreit? 2. Was sind "Mengen von Sachen oder Waren" im Sinne der Anmerkung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640170D0063

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