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Aktenzeichen I 188/88
Datum 29.09.1888
Leitsatz Mangelhaftigkeit eines Wechselprotestes, wenn ohne Beurkundung, daß der Protestat nicht anzutreffen gewesen, nur die Erklärung einer in dessen Geschäftslokal angetroffenen anderen Person auf Vorlegung des Wechsels wiedergegeben ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017160121
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