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Aktenzeichen III 32/89
Datum 30.04.1889
Leitsatz Verteilung der Beweislast bei der Einrede der Feuerversicherungsgesellschaft auf Grund der statutarischen Bestimmung: "Den Teilhabern an dem Vereine ist es verboten, ihre bei dem Vereine versicherten Gebäude auch noch anderwärts gegen Feuersgefahr zu versichern. Dawiderhandelnde verlieren den Anspruch auf Entschädigung."
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640171B0139
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