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Aktenzeichen IV 276/88

Datum 21.01.1889

Leitsatz Ist das in einem Erbrezesse von dem einen Erben abgegebene Versprechen, als Gegenleistung bestimmte Geldsummen an seine Miterben zu zahlen, ein von der Erbteilung verschiedener Gegenstand oder ein verschiedenes Geschäft im Sinne der Nr. 1 der allgemeinen Vorschriften zum Tarife des preußischen Stempelgesetzes vom 7. März 1822?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464017290193

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