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Aktenzeichen VI 269/88

Datum 21.01.1889

Leitsatz Ist der nach §§. 99 flg. A.L.R. I. 6 wegen verschuldeter Tötung eines Menschen den Hinterbliebenen desselben zu gewährende Unterhalt nach der sonst zu vermuten gewesenen Lebensdauer des Getöteten zu bemessen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640172E0217

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